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TE Anlagentechnik
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85662 Hohenbrunn
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB)
gelten für Verträge zwischen TE Anlagentechnik, vertreten durch den Inhaber Thomas Egyed, Ernst-Heinkel-Ring 5-7, 85662 Hohenbrunn, Telefon, 08102
8923 470, Mail: info@te-anlagentechnik.de (im Folgenden kurz TE Anlagentechnik) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Entgegenstehende
oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können, § 13BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.
Vertragsschluss
1.1
Bestellungen des Kunden bei TE Anlagentechnik, stellen lediglich ein Angebot an TE Anlagentechnik zum Abschluss eines Vertrages dar. Die
Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch TE Anlagentechnik.
1.2
Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3
Die Annahme erfolgt durch TE Anlagentechnik mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.
2.
Lieferung
2.1
TE Anlagentechnik liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit
Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3.
Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1
Alle Einzelpreise verstehen sich in Euro exkl. MwSt, die MwSt wird am Ende zusammengefasst und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tage ab Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der
Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von TE Anlagentechnik (nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von TE Anlagentechnik bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die
einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass
die Zahlung an TE Anlagentechnik erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch
das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von TE Anlagentechnik, die Vorbehaltsware nicht verpfänden
oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im
Namen und im Interesse von TE Anlagentechnik. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der
Unternehmerkunde TE Anlagentechnik unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller
Höhe im Voraus sicherungshalber an TE Anlagentechnik ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in
Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die TE Anlagentechnik abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt,
über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von TE Anlagentechnik hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und TE
Anlagentechnik die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen. TE Anlagentechnik wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Lemme freigeben,
soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4.
Gewährleistung
4.1
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch
beschränkt.
4.2
Ist der Kunde Unternehmer entscheidet TE Anlagentechnik über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung
sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht
erfasst.
4.3
Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5.
Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit TE Anlagentechnik nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B.
Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die TE Anlagentechnik dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und
vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten
nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1.
Kosten
1.1
Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2
Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3
Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet
wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht
durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4
Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in
einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber
informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages
umfasst waren.
1.5
Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen
Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6
Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen,
die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so
genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2.
Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits
beschaffte Ersatzteile/Material, zu bezahlen.
Des Weiteren kann durch TE Anlagentechnik, bei Stornierung eines Auftrages/Vertrages, Stornokosten i.H.v. bis zu 25% des Nettoauftragswertes in
Rechnung gestellt werden, insofern die Beschaffung von neuen Aufträgen als Ersatz für die entstandene Umsatzlücke ausgeschlossen oder nicht
realisierbar ist.
3.
Zahlungen
Zahlungen sind nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum und erfolgter Abnahme fällig. TE Anlagentechnik kann bei Auftragserteilung eine angemessene
Vorauszahlung verlangen.
4.
Mitwirkungspflichten
4.1
Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2
Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle
Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist TE Anlagentechnik berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine
Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4
Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
5.
Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1
Die Angaben von TE Anlagentechnik über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.
5.2
In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder
Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen
angemessen.
6.
Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht
verweigert werden.
6.2
Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat
der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7.
erweitertes Pfandrecht
TE Anlagentechnik steht wegen seiner Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur-
bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und
sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.
Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage TE Anlagentechnik unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von TE
Anlagentechnik Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung
von TE Anlagentechnik für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
Schlussbestimmungen
TE Anlagentechnik ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach
Entstehen einer Streitigkeit zwischen der TE Anlagentechnik und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden,
zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine
Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Kontakt:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, mail@verbraucher-schlichter.de, Telefon: 07851 / 795 79 40, Fax: 07851 / 795 79 41,
Geltendes Recht, Kontakt
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Kontakt
Gerne können Sie uns Montags bis
Freitags telefonisch zwischen 08 und 18
Uhr kontaktieren, oder rund um die Uhr
per Mail.
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